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Neuigkeiten

Bundeswehrübung ab dem 3. April im Grabfeld

Ab dem 03.04.2024 bis einschließlich dem 24.04.2024 befinden sich Bundeswehreinheiten zu einer geplanten Geländeerkundung auch im Landkreis Rhön-Grabfeld. Der Übungsraum bezieht sich auf die Gemeindebereiche der Stadt Bad Königshofen i. Gr., Sulzfeld, Sulzdorf a. d. Lederhecke und Trappstadt.

Die tagsüber stattfindende Übung wird mit ca. 120 Soldaten und 15 Radfahrzeugen angesetzt. Bei den dazu nötigen Fahrzeugbewegungen zur Geländeerkundung werden keine Felder oder Privatgrundstücke befahren und auch die Verwendung von Signal- und Manövermunition ist hierbei nicht vorgesehen. Der Bevölkerung wird dennoch nahegelegt, sich von den Bundeswehreinheiten fernzuhalten.
Auf mögliche Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln und dergleichen ausgehen, wird ausdrücklich hingewiesen.

Jeder Sprengmittel- und Munitionsfund etc. ist sofort der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Schäden im Rahmen des Manövers, sind bei der zuständigen Gemeinde anzumelden, sofern sie nicht bereits durch Einheiten der Bundeswehr oder den örtlichen Übungsleiter abgegolten worden sind.

 

Neben der bereits laufenden Übung im Raum Bad Königshofen i.Gr. wird eine weitere Bundeswehrübung vom 17. April bis einschließlich 18. April im Landkreis Rhön-Grabfeld stattfinden. Der beabsichtigte Orientierungsmarsch ist in den Gemeindebereichen von Sandberg, Schönau a. d. Brend sowie den Forstbereichen Burgwallbach, Steinach und Schmalwasser geplant.
Die Marschübung ist hierbei auch zu Nachtzeiten mit Kleinfahrzeugen angesetzt. Bei der Truppenstärke ist von ca. 30 Soldaten und 5 Radfahrzeugen auszugehen, wobei auch Signal- und Manövermunition verwendet wird. Der Bevölkerung wird daher nahegelegt, sich von der Übtruppe fernzuhalten.
Auf mögliche Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln und dergleichen ausgehen, wird ausdrücklich hingewiesen. Jeder Sprengmittel- und Munitionsfund etc. ist sofort der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Schäden im Rahmen des Manövers, sind bei der zuständigen Gemeinde anzumelden, sofern sie nicht bereits durch Bundeswehreinheiten oder den örtlichen Übungsleiter abgegolten worden sind.

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