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Geburt

Checklisten rund um die Geburt

Rund um die Geburt sind viele Behördengänge und andere Termine zu erledigen. 
Hier finden Sie alle wichtigen Infos auf einen Blick - vor und nach der Geburt.

Das Familienportal bietet wertvolle Checklisten für einen sorgenfreien Start in das Elterndasein u.v.m.!

Wenn Sie eine Schwangerenberatung o.ä. suchen, können Sie über die Suchfunktion auf dem Familienportal bequem eine Stelle in Ihrer Nähe finden.

Frühe Hilfen finden sie mühelos auf den Seiten des Nationalen Zentrums "Frühe Hilfen".

Beurkunden von Vaterschaftsanerkennung / Sorgeerklärung / Unterhalt

Bestimmte Willenserklärungen sind nur wirksam, wenn eine besondere Form eingehalten wird. Das Jugendamt kann folgende Beurkundungen durchführen:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung
  • Festsetzung einer Unterhaltsverpflichtung

Kontaktstelle frühe Kindheit (Koordinierende Kinderschutzstelle – KoKi)

HAND IN HAND ZU EINEM GELINGENDEN START INS FAMILIENLEBEN 

Mit der Geburt eines Kindes fängt für alle Familienmitglieder ein neuer Lebensabschnitt an. Im Alltag finden viele Veränderungen statt und Sie stehen vor großen Herausforderungen. Der Tagesablauf muss neu gestaltet werden und Sie sind auf der Suche nach einem neuen Gleichgewicht. In diesem Neubeginn können sich neben schönen und glücklichen gemeinsamen Momenten manchmal auch Fragen Situationen ergeben, in denen Sie sich fachliche Unterstützung wünschen. Hierfür kann Ihnen die Kontaktstelle frühe Kindheit (KoKi) zur Seite stehen. 

Die KoKi ist eine Anlaufstelle für werdende Mütter und Väter, Alleinerziehende und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 0 – 3 Jahren (Flyer). Gerne können Sie sich bereits während der Schwangerschaft oder nach der Geburt eines Kindes und in belastenden Lebenssituationen an uns wenden. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Fragen und kommen auf Wunsch auch gerne zu Ihnen nach Hause. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen ("Hand in Hand") nach Möglichkeiten und Wegen, mit denen Ihnen und Ihrem Kind ein guter Start ins Familienleben gelingt.

Alle Angebote sind für Eltern kostenlos und erfolgen auf freiwilliger Basis. Wir unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihr Anliegen vertraulich. Die Beratung kann telefonisch oder persönlich erfolgen, auf Wunsch auch anonym.

Wir bieten:

  • Information und Beratung über Frühe Hilfen im Landkreis Rhön-Grabfeld
  • Allgemeine und umfassende Informationen über Angebote für junge Familien im Rhön-Grabfeld oder spezielle Unterstützungsmöglichkeiten
  • Bei Bedarf Vermittlung an geeignete kompetente Fachstellen
  • Auf Wunsch Begleitung zu Behörden, Institutionen oder weiteren Fachkräften
  • Individuelle Begleitung im Rahmen einer Kurzzeitberatung - gerne auch bei Ihnen zu Hause   
  • Begrüßungsschreiben mit Informationsmaterialien an alle im Landkreis Rhön-Grabfeld lebenden Eltern mit Neugeborenen

Ihre Ansprechpartner:

Frau Carmen Fischer
Tel. 09771/94 645

Frau Heidi Keller
Tel. 09771/94 646

E-Mail: koki(at)rhoen-grabfeld.de

AKTUELLES
Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen bzw. Familien-Hebammen bei Ihnen zuhause
Haushaltscoaching
Elterncafé
Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption der KoKi Rhön-Grabfeld
Einschätzungsbogen „Krise rund um die Geburt“
Nützliche Adressen für junge Familien im Landkreis Rhön-Grabfeld

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet folgende Leistungen an:

  • Beratung bei Trennung und Scheidung
  • Beratung bei Umgang-/Sorgerechtsangelegenheiten
  • Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten und ggf. Vermittlung von Hilfen zur Erziehung
  • Entgegennahme einer Meldung einer Kindeswohlgefährdung, Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen

Hier finden Sie eine Liste mit allen Ansprechpartnern des "Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)

Adoptionsvermittlung

Die Jugendämter des Landkreise Bad Kissingen, Hassberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und Stadt Schweinfurt betreiben eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG. Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle arbeitet dezentral. Die Fachkräfte nehmen die Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle für den Bereich ihres Kreisjugendamtes wahr.

Den Fachkräften ist es wichtig, leibliche Eltern, die vor der Überlegung stehen, ein Kind zur Adoption freizugeben,

  • ausführlich zu beraten
  • gemeinsam mit den Eltern die Vor- und Nachteile abzuwägen
  • und die geeignete Adoptionsform zu wählen

Ziel der Adoptionsfachkräfte ist es, Eltern für Kinder zu finden, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können.

Sie beraten und unterstützen

  • Adoptionsinteressierte,
  • Familien, die bereits ein Adoptivkind aufgenommen haben,
  • Adoptierte bei ihrer Suche nach der Herkunft,
  • leibliche Eltern oder Geschwister von Adoptierten.

Auslandsadoption

Bei Auslandsadoption beraten wir Sie eingehend und erstellen bei Bedarf Berichte. Aufgrund der umfangreichen verhaltensrechtlichen Komplexität, die sich je nach Herkunftsland unterscheidet, vermitteln wie keine Auslandsadoptionen. Bei internationalen Adoptionen verweisen wir an die dafür vorgesehenen spezialisierten Auslandsadoptionsvermittlungsstellen sowie an das Bayerischen Landes-jugendamt. Mit diesen Stellen arbeiten wir partnerschaftlich zusammen.
Der aktuelle Stand aller anerkannten Auslandsadoptionsvermittlungsstellen und deren ausländische Kooperationspartner kann auf der Homepage www.blja.bayern.de abgerufen werden.

Wissenswertes im Netz

Selbsthilfegruppe Erwachsener AdoptierteBayerisches Landesjugendamt

Pflegekinderwesen

Amt für Jugend und Familie 
Roßmarktstraße 50
97616 Bad Neustadt

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr

Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege

Vollzeitpflege ist eine Form der Hilfe zur Erziehung (HzE) für Eltern, die ihr Kind nicht selbst erziehen können. Für diese anspruchsvolle Aufgabe suchen wir laufend Pflegefamilien.

§ 33 SGB VIII
Kinder suchen liebevolle Pflegefamilien
Pflegekinder
Pflegeeltern

Alleinerziehende Eltern

Neben den Beratungs- und Unterstützungsangeboten bei der Ausübung der Personensorge (siehe Allgemeiner Sozialer Dienst) sind folgende staatliche Leistungen bzw. Hilfen besonders zu nennen:

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende) 
  • Elterngeld
  • Landeserziehungsgeld
  • Unterhaltsvorschuss
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Steuerlicher Entlastungsbetrag
  • "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind"
  • Kindertageseinrichtungen
  • Müttergenesung
  • Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche
  • Beistandschaft
  • Familienerholung in Familienferienstätten 
  • Mutter-Kind-Wohneinrichtungen (Hilfen für Mutter und Kind)

 

Weiterführende Links

Bayerische Familienpolik – Allein erziehenVerband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Bayern e. V. (VAMV)Siaf – regionaler AlleinerziehendenvereinLandesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" – Familien in Not

Vaterschaftsfeststellung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind, kann ein Elternteil auf schriftlichen Antrag beim Jugendamt einen Beistand für das Kind für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragen. Die Beistandschaft kann jederzeit durch schriftliche Erklärung desjenigen Elternteils beendet werden, der die Beistandschaft beantragt hatte. Im Übrigen endet die Beistandschaft mit Volljährigkeit des Kindes oder mit dem Wegzug des Kindes ins Ausland, ferner mit Erledigung der Aufgaben des Beistands. Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind bzw. den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.

Unterhaltsvorschuss (UVG)

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Informationen zur Verarbeitung der Daten im Bereich Unterhaltsvorschuss finden Sie hier

Beistandschaft

Ein alleinerziehender Elternteil kann beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen, um sich bei der Unterhaltsfestsetzung/-beitreibung für das Kind helfen zu lassen.

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