Sofern der Elternteil, der die überwiegende Betreuung eines noch nicht 14 Jahre alten Kindes innehat, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ausfällt und der andere Elternteil aufgrund berufsbedingter Abwesenheit oder sonstigen wichtigen Gründen diese Aufgabe nicht übernehmen kann, der Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des Kindes unterstützt werden, damit das Kind in seinem gewohnten Lebensumfeld verbleiben kann, bei Bedarf gibt es auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer anderen Familie.
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet folgende Leistungen an: