Beratung und Aufsicht über Kindertageseinrichtungen
Die Kindergartenfachaufsicht/-fachberatung ist Ansprechpartner für die Kommunen, Kindergartenträger und Kindertagesstättenleitungen u.a. in folgenden Punkten:
Sicherstellung des Kindeswohls in der Kindertageseinrichtung
Abrechnung der staatlichen Fördergelder nach dem BayKiBiG
Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung der Konzeption
Eltern können sich an die Fachberatung/-aufsicht wenden bei Fragen oder Problemen, die im direkten Kontakt mit Leitungen der Kindertagesstätten, deren Trägern oder der Kommunen nicht lösbar sind.
Regionaler Kita-Atlas
Im regionalen Kita-Atlas finden Sie alle Einrichtungen und Angebote rund um das Thema Kinderbetreuung im Landkreis Rhön-Grabfeld.
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Die Vermittlung von Tagespflegepersonen erfolgt über das Jugendamt. Die Kostenbeiträge sind der Satzung zu entnehmen. Weitere Informationen zur Tagespflege sind in der Richtlinie enthalten. Personen, die Tagespflege ausführen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis, die sie vom zuständigen Jugendamt auf Antrag erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind:
Antrag
Führungszeugnis
Qualifikation
ärztliches Attest
1 Hilfe Kurs für Kinder
geeignete Räumlichkeiten
jährliche Qualifikationen
Weiterführende Information hierzu sind in der Handreichung aufgeführt.
Sofern der Elternteil, der die überwiegende Betreuung eines noch nicht 14 Jahre alten Kindes innehat, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ausfällt und der andere Elternteil aufgrund berufsbedingter Abwesenheit oder sonstigen wichtigen Gründen diese Aufgabe nicht übernehmen kann, der Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des Kindes unterstützt werden, damit das Kind in seinem gewohnten Lebensumfeld verbleiben kann, bei Bedarf gibt es auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer anderen Familie.
Weitere Informationen und Onlineservices zu diesem Thema
KiBiG.web - Onlinegestütztes Abrechnungs- und Auswerteverfahren
Zweck
Die Leistung dient der Umsetzung der Inklusion in der Tagespflege.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung ist eine Erhöhung der kindbezogenen Förderung für behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder in der Kindertagespflege im Sinn von Art. 20 und 20a des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Art. 18 Abs. 3 Satz 1 BayKiBiG) bzw. die Gemeinden (Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayKiBiG).
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt durch Erhöhung des gesetzlichen Gewichtungsfaktors von 1,3 auf 4,5 für Kinder mit (drohender) Behinderung in der Kindertagespflege.