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Kinderbetreuung und -versorgung

Beratung und Aufsicht über Kindertageseinrichtungen

Die Kindergartenfachaufsicht/-fachberatung ist Ansprechpartner für die Kommunen, Kindergartenträger und Kindertagesstättenleitungen u.a. in folgenden Punkten: 

  • Sicherstellung des Kindeswohls in der Kindertageseinrichtung
  • Abrechnung der staatlichen Fördergelder nach dem BayKiBiG
  • Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung der Konzeption 

Eltern können sich an die Fachberatung/-aufsicht wenden bei Fragen oder Problemen, die im direkten Kontakt mit Leitungen der Kindertagesstätten, deren Trägern oder der Kommunen nicht lösbar sind.

Regionaler Kita-Atlas

Im regionalen Kita-Atlas finden Sie alle Einrichtungen und Angebote rund um das Thema Kinderbetreuung im Landkreis Rhön-Grabfeld.

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Vermittlung von Tagespflegepersonen

Die Vermittlung von Tagespflegepersonen erfolgt über das Jugendamt. Die Kostenbeiträge sind der Satzung zu entnehmen. Weitere Informationen zur Tagespflege sind in der Richtlinie enthalten.
Personen, die Tagespflege ausführen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis, die sie vom zuständigen Jugendamt auf Antrag erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind:

  •  Antrag
  •  Führungszeugnis
  • Qualifikation
  • ärztliches Attest
  • 1 Hilfe Kurs für Kinder
  • geeignete Räumlichkeiten
  • jährliche Qualifikationen

Weiterführende Information hierzu sind in der Handreichung aufgeführt.

 

Übernahme der Kosten für Kindertagesbetreuung und Tagespflege

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auf Antragstellung die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt.

Versorgung von Kindern in Notsituationen

Sofern der Elternteil, der die überwiegende Betreuung eines noch nicht 14 Jahre alten Kindes innehat, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ausfällt und der andere Elternteil aufgrund berufsbedingter Abwesenheit oder sonstigen wichtigen Gründen diese Aufgabe nicht übernehmen kann, der Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des Kindes unterstützt werden, damit das Kind in seinem gewohnten Lebensumfeld verbleiben kann, bei Bedarf gibt es auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer anderen Familie.

Ansprechpartner:
Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet folgende Leistungen an:

  • Beratung bei Trennung und Scheidung
  • Beratung bei Umgang-/Sorgerechtsangelegenheiten
  • Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten und ggf. Vermittlung von Hilfen zur Erziehung
  • Entgegennahme einer Meldung einer Kindeswohlgefährdung, Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen

Hier finden Sie eine Liste mit allen Ansprechpartnern des "Allgemeinen sozialen Dienstes"

Weitere Informationen und
Onlineservices zu diesem Thema
KiBiG.web - Onlinegestütztes Abrechnungs- und Auswerteverfahren
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