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Jugendarbeit

Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

Kreisjugendring

Der KJR Rhön-Grabfeld ist der Dachverband und die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Jugendorganisationen im Landkreis Rhön-Grabfeld. Er vertritt die Interessen seiner Mitgliedsverbände in allen Belangen der Jugendarbeit. Er versteht sich darüber hinaus auch als Sprachrohr für die Anliegen aller Kinder und Jugendlichen des Landkreises.

Der KJR berät und unterstützt in inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen und organisiert Veranstaltungen und Seminare für Kinder, Jugendliche und MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Außerdem stellt er Materialen für die Durchführung von Veranstaltungen für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.

Kreisjugendring Rhön-Grabfeld

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Hauptaufgabe der Jugendgerichtshilfe besteht darin, den Jugendlichen und seine Familie zu beraten. Sie führt darüber hinaus mit dem Jugendlichen Gespräche, um dem Gericht im Strafverfahren eine Einschätzung zur Persönlichkeit des Jugendlichen abzugeben, sie bringt in ihrem Bericht erzieherische, soziale und fürsorgliche Aspekte mit ein. Des Weiteren gibt die Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren eine Empfehlung zur Strafahndung ab, ggf. unter Einbeziehung von Jugendhilfeangeboten im Bereich Hilfen zur Erziehung. 

Weitere Aufgaben beinhalten auch die Vermittlung und Überwachung erzieherischer Maßnahmen (z. B. Ableistung von sozialen Arbeitsstunden, Teilnahme an sozialen Trainingsmaßnahmen, Maßnahmen zum Täter-Opfer-Ausgleich).

 

 

Vergabe der kreiseigenen Jugendzeltplätze

Vergabe der Jugendzeltplätze Hillenberg und "Am Reith" in Hausen/Rhön.

Jugendzeltplatz Hillenberg
Jugendzeltplatz "Am Reith"

Jugendschutz

Der Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive ge¬sund¬heitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Kinder sind nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Der Kinder- und Jugendschutz gliedert sich in drei Bereiche, die durch spezielle Bestimmungen zum Arbeitsrecht (Jugendarbeitsschutz) ergänzt werden.

  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Struktureller Jugendschutz
  • Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
  • Jugendarbeitsschutz

 

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