Gesundheitswesen
Zum sicheren Kontaktformular des GesundheitsamtesDer öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung auch häufig als die „Dritte Säule“ des Gesundheitswesens bezeichnet. Gesundheit betrifft nicht nur jede Person individuell, sondern hat auch Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung. Auf Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen erfüllt der ÖGD unterschiedliche bevölkerungsmedizinische Aufgaben, deren Ziel der gesundheitliche Schutz der Allgemeinheit ist.
Der Landkreis Rhön-Grabfeld bietet ein umfassendes Informations- und Dienstleistungsspektrum rund um die Gesundheit seiner Bürger. Das Hauptaugenmerk der zahlreichen Experten liegt auf der Vorsorge/Prävention, z. B. durch Hygienemaßnahmen und Impfschutz. Die Aufgaben des ÖGD lassen sich generell in folgende Bereiche aufteilen:
Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes:
- Amtsärztlicher Dienst
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst (einschl. Schuleingangsuntersuchung)
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens
- Durchführung des Infektionsschutzgesetzes
- Impfberatung
- HIV/AIDS-Beratung
- Hygieneüberwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Hygieneüberwachung von Trinkwasseranlagen, Badeanstalten und Badegewässer
- Umweltmedizin
- Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
- Gesundheitsberichtserstattung
HYGIENE UND INFEKTIONSSCHUTZ
Hygiene
Hygiene (von „hygieia“ = griechische Göttin der Gesundheit)
Hygiene ist die Lehre von der Gesundheit des Einzelnen und der Allgemeinheit, sie schließt die Vorbeugung gegen Gesundheitsschäden als auch die Förderung der Gesundheit mit ein.
Trinkwasserhygiene und Badewasserhygiene sowie Infektionsschutz sind zentrale Aufgaben des Sachgebietes Umwelt und Infektionsschutz.
Auf der Grundlage des am 01.01.2001 in Kraft getretenen neuen Infektionsschutzgesetzes und entsprechender Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie aufgrund von speziellen Verordnungen des Landes Bayern werden darüber hinaus überwacht:
- Hygiene in Krankenhäusern
- Hygiene in Alten- und Pflegeheimen
- Hygiene in Schulen, Kindergärten und Landschulheimen
- Hygiene in Gemeinschaftsunterkünften und Obdachlosenheimen
- Hygiene in speziellen Arzt-Praxen wie Zahnarztpraxen usw.
- Hygiene in Praxen sonstiger Heilberufe
- Hygiene in Piercing- und Tätowierungsstudios
- Umwelthygiene (Boden, Luft, Wasser)
- Übertragbare Krankheiten
- u. a.
INFEKTIONSSCHUTZ
Die Verhütung von Infektionskrankheiten und die Vermeidung der Ansteckung Gesunder durch Erkrankte ist auch heute noch eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am 01.01.2001 in Kraft und löste das Bundes-Seuchengesetz ab. Damit wurde die Infektionsbekämpfung in Deutschland umfassend und effektiver geregelt. Derzeit besteht bei 47 Krankheiten eine namentliche und bei 6 Krankheiten eine nicht namentliche Meldepflicht.
Im Landkreis Rhön-Grabfeld gehen jährlich ca. 300 bis 400 derartige Meldungen beim Gesundheitsamt zur Bearbeitung und Ermittlung ein. Darüber hinaus besteht eine Übermittlungspflicht gegenüber vorgesetzten Behörden.
Hygienebelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Onlineschulung:
Das Gesundheitsamt des Landkreises Rhön-Grabfeld hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldeseite
Nach erfolgreicher Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung vom TZG, die bundesweit gültig ist.
„Die Belehrung kann in folgenden Sprachen durchgeführt werden: Arabisch*, Bulgarisch*, Chinesisch*, Deutsch, Englisch, Französisch*, Griechisch*, Italienisch*, Japanisch*, Koreanisch*, Kurdisch*, Polnisch*, Portugiesisch*, Rumänisch*, Russisch*, Spanisch*, Türkisch*, Ukrainisch*
* = Video nur mit Untertitel“
Anmeldung zur Online-Belehrung - Schritt für Schritt erklärt
Über das Terminbuchungssystem des Technologiezentrum Glehn GmbHhttps://lrg.gotzg.de/suchen Sie sich einen Wunschtermin für die Online-Belehrung aus. Die Teilnahmegebühr von 25 Euro erhält das TZG. Ihre Daten werden datenschutzkonform übertragen.
2. Anmeldung zum Belehrungstermin
Um an der Online-Belehrung teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone. Die Geräte müssen über eine Kamera oder eine Webcam verfügen. Voraussetzung für die Teilnahme ist außerdem eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin.
Sie werden per Video-Chat kurz zugeschaltet und zeigen Ihren Personalausweis, sodass ein Vergleich mit der bei Terminbuchung übermittelten Ausweisnummer erfolgen kann.
Sie erhalten Ihre Zugangsdaten und können dann aus einer von 15 Sprachen auswählen, die als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet sind.
Sie schauen sich den Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit 5 Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal unter der Rufnummer 02182 850765 zur Verfügung.
Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg(at)tz-glehn.de
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.
Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: https://lrg.gotzg.de
Hier finden Sie unsere Datenschutzhinweise
Schulung in Präsenz:
Das Gesundheitsamt des Landkreises Rhön-Grabfeld bietet in regelmäßigen Abständen Hygienebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. Für die Anmeldung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 09771 94-553 bei Frau Kornelia Schmitt unbedingt erforderlich.
Trinkwasserqualität
Die gesetzliche Regelung für die Qualität des Trinkwassers in Deutschland, die Trinkwasserverordnung, wurde novelliert und am 21. Mai 2001 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) ist zum 1. Januar 2003 in Kraft getreten.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Im Landkreis Rhön-Grabfeld werden aus 50 % Brunnen und 50 % Quellen Trinkwasser gefördert/gewonnen, insgesamt sind dies 131 Grundwassererschließungen. Der jährliche Wasserverbrauch des gesamten Landkreises der letzten 5 Jahre betrug im Durchschnitt 5.000.000 m³.
Im Vergleich hierzu entspricht diese Menge ca. 2.250 gefüllte Schwimmbecken mit einer Länge von 50 m, einer Breite von 20 m und einer Tiefe von 2,20 m.
Pro Einwohner werden rund 145 Liter Trinkwasser täglich verbraucht.
Trinkwasserschutz
Im Landkreis Rhön-Grabfeld sind zum Schutz der Gewinnungsanlagen (Brunnen, Quellen) insgesamt 98 Wasserschutzgebiete mit amtlichen Verordnungen festgesetzt. Die Wasserschutzgebietsfläche beträgt ca. 5.600 ha, was einem Umfang von ca. 5,5 % des Landkreises entspricht.
Insgesamt 28 öffentliche Wasserversorgungsunternehmen (Gemeinden und Zweckverbänden) mit eigenverantwortlichen Gewinnungsanlagen gewährleisten die Trink- und Brauchwasserversorgung im Landkreis. Der Anschlussgrad der zu versorgenden Bevölkerung beträgt nahezu 100 %.
Prüfung und Kontrollen
Im Wesentlichen werden durch die zuständigen Sachbearbeiter in turnusgemäßen Abständen Prüfungen und Kontrollen der einzelnen Anlagenteile einer Wasserversorgungsanlage durchgeführt. Dazu gehören die ausgewiesenen Wasserschutzgebiete, die einzelnen Brunnen und Quellen sowie die vorhandenen Aufbereitungsanlagen und Wasserwerke. Zudem werden die vorgeschriebenen regelmäßig zugesandten Trinkwasserbefunde der Unternehmensträger überprüft und ausgewertet.
Bei gegebenem Anlass können mikrobiologische, physikalisch-chemische und chemische Wasserproben entnommen und an das Landesuntersuchungsamt zur Auswertung versandt werden. Vor Ort werden orientierende Messungen mittels verschiedener Messgeräte durchgeführt.
Entsprechende Untersuchungsergebnisse kann der einzelne Bürger bei seinem Trinkwasserversorgungsunternehmer erfragen.
Schwimmbäder
Im Landkreis Rhön-Grabfeld stehen 18 öffentliche Hallenbäder und 8 Freibäder zur Verfügung.
Im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften und DIN-Normen werden die Badeeinrichtungen durch das Sachgebiet regelmäßig überwacht. Hierbei werden u. a. Hygienehilfsparameter (Chlor, pH-Wert, Redoxpotential, Nitrat usw.) vor Ort gemessen, die notwendigen Aufbereitungs- und Desinfektionsanlagen überprüft.
Sofern dort Probleme auftreten, werden diese mit den zuständigen Verantwortlichen besprochen und sofort behoben.
Badeseen
Der Landkreis Rhön-Grabfeld verfügt über 3 EG-Badeseen in Sulzfeld (Wasserfläche 2,93 ha), Irmelshausen (1,97 ha) und Burgwallbach (1,6 ha), welche vom 15. Mai bis 15. September jeden Jahres mikrobiologisch überprüft und untersucht werden. Außerdem wird der Landschaftssee in Frickenhausen (0,9 ha) aufgrund der Nutzung (Badebetrieb) durch die Allgemeinheit mit überwacht.
Entsprechende Untersuchungsergebnisse sind bei den zuständigen Gemeinden zu erfragen. Notwendige Badeverbote bzw. Einschränkungen werden ortsüblich bekanntgegeben.
Insgesamt haben die 4 Gewässer eine Fläche von 7,42 ha, was einer Größe von ca. 11 Fußballfeldern entspricht.
Bild: Landschaftssee in Frickenhausen.
Nähere Informationen zu den Badeseen im Landkreis Rhön-Grabfeld
Beim Badesee Burgwallbach der Gemeinde Schönau (Fremdenverkehrsort) handelt es sich um ein relativ kleines Badegewässer mit einer maximalen Tiefe von ca. 6 m (Länge ca. 230 m; Breite bis zu 66 m), das sich aufgrund seiner Lage (überwiegend sonnig) im Sommer kontinuierlich erwärmt. Der See wird durch einen Bachlauf, der seinen Ursprung im nahen Waldgebiet hat, mit sog. Quellwasser versorgt. Im Bereich der Freizeitanlage befinden sich ein Hygienegebäude (barrierefreie Dusch- und Umkleidemöglichkeiten sowie WCs) und ein Cafe.
Koordinaten
- geogr. Breite: 10° 07' 34''
- georgr. Länge: 50° 21' 12''
Der Badesee Sulzfeld mit einer Größe von ca. 4 ha und einer Wassertiefe bis zu 4 m befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gemeinde Sulzfeld. Er wird von einen Zelt- und Campingplatz umrahmt. Außerdem stehen Umkleide-, WC- und Duschmöglichkeiten sowie ein Kiosk mit Badestrand zur Verfügung. Wegen Algenblühte und zu geringer Sichttiefe in der Badesaison 2007 wurde der Badesee zum Baden nicht freigegeben. Aufgrund verschiedener Maßnahmen ist eine Verbesserung der Wasserqualität bereits wieder erreicht.
Koordinaten
- geogr. Breite: 10° 25' 17''
- georgr. Länge: 50° 15' 37''
Der Badesee Irmelshausen liegt östlich von Höchheim am Ortsrand von Irmelshausen. Er verfügt über einen Badestrand sowie einen Camping- und Zeltplatz. Ein Kiosk sowie WC-Anlagen und Duschen sind vorhanden. Der Badesee selbst wird über mehrere Quellen mit Frischwasser versorgt.
Koordinaten
- geogr. Breite: 10° 25' 28''
- georgr. Länge: 50° 21' 25''
Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Ein Formular für den Notfall finden Sie hier als PDF.
Krankenhäuser für Kinder und Jugendliche
Suchtprävention und Gesundheitsförderung
Mitglieder des Arbeitskreises Suchtprävention
Weitere Informationen und
Onlineservices zu diesem Thema
Heilpraktikererlaubnis online beantragen
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie und Podologie.