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Gesundheitswesen

Zum sicheren Kontaktformular des Gesundheitsamtes

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung auch häufig als die „Dritte Säule“ des Gesundheitswesens bezeichnet. Gesundheit betrifft nicht nur jede Person individuell, sondern hat auch Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung. Auf Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen erfüllt der ÖGD unterschiedliche bevölkerungsmedizinische Aufgaben, deren Ziel der gesundheitliche Schutz der Allgemeinheit ist.

Der Landkreis Rhön-Grabfeld bietet ein umfassendes Informations- und Dienstleistungsspektrum rund um die Gesundheit seiner Bürger. Das Hauptaugenmerk der zahlreichen Experten liegt auf der Vorsorge/Prävention, z. B. durch Hygienemaßnahmen und Impfschutz. Die Aufgaben des ÖGD lassen sich generell in folgende Bereiche aufteilen:

Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes:

  • Amtsärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst (einschl. Schuleingangsuntersuchung)
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens
  • Durchführung des Infektionsschutzgesetzes
  • Impfberatung
  • HIV/AIDS-Beratung
  • Hygieneüberwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Hygieneüberwachung von Trinkwasseranlagen, Badeanstalten und Badegewässer
  • Umweltmedizin
  • Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
  • Gesundheitsberichtserstattung

HYGIENE UND INFEKTIONSSCHUTZ

Hygiene

Hygiene (von „hygieia“ = griechische Göttin der Gesundheit)
Hygiene ist die Lehre von der Gesundheit des Einzelnen und der Allgemeinheit, sie schließt die Vorbeugung gegen Gesundheitsschäden als auch die Förderung der Gesundheit mit ein.
Trinkwasserhygiene und Badewasserhygiene sowie Infektionsschutz sind zentrale Aufgaben des Sachgebietes Umwelt und Infektionsschutz.

Auf der Grundlage des am 01.01.2001 in Kraft getretenen neuen Infektionsschutzgesetzes und entsprechender Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie aufgrund von speziellen Verordnungen des Landes Bayern werden darüber hinaus überwacht:

  • Hygiene in Krankenhäusern
  • Hygiene in Alten- und Pflegeheimen
  • Hygiene in Schulen, Kindergärten und Landschulheimen
  • Hygiene in Gemeinschaftsunterkünften und Obdachlosenheimen
  • Hygiene in speziellen Arzt-Praxen wie Zahnarztpraxen usw.
  • Hygiene in Praxen sonstiger Heilberufe
  • Hygiene in Piercing- und Tätowierungsstudios
  • Umwelthygiene (Boden, Luft, Wasser)
  • Übertragbare Krankheiten
  • u. a.

INFEKTIONSSCHUTZ

Die Verhütung von Infektionskrankheiten und die Vermeidung der Ansteckung Gesunder durch Erkrankte ist auch heute noch eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am 01.01.2001 in Kraft und löste das Bundes-Seuchengesetz ab. Damit wurde die Infektionsbekämpfung in Deutschland umfassend und effektiver geregelt. Derzeit besteht bei 47 Krankheiten eine namentliche und bei 6 Krankheiten eine nicht namentliche Meldepflicht.
Im Landkreis Rhön-Grabfeld gehen jährlich ca. 300 bis 400 derartige Meldungen beim Gesundheitsamt zur Bearbeitung und Ermittlung ein. Darüber hinaus besteht eine Übermittlungspflicht gegenüber vorgesetzten Behörden.

 

Hygienebelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

 

 

Onlineschulung:

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rhön-Grabfeld hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldeseite

Nach erfolgreicher Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung vom TZG, die bundesweit gültig ist.

 

„Die Belehrung kann in folgenden Sprachen durchgeführt werden: Arabisch*, Bulgarisch*, Chinesisch*, Deutsch, Englisch, Französisch*, Griechisch*, Italienisch*, Japanisch*, Koreanisch*, Kurdisch*, Polnisch*, Portugiesisch*, Rumänisch*, Russisch*, Spanisch*, Türkisch*, Ukrainisch*

* = Video nur mit Untertitel“

Anmeldung zur Online-Belehrung - Schritt für Schritt erklärt
Technische Probleme?
Minderjährige Teilnehmer
Schulpraktika
Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Datenschutzhinweise

Schulung in Präsenz:

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rhön-Grabfeld bietet in regelmäßigen Abständen Hygienebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. Für die Anmeldung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 09771 94-553 bei Frau Kornelia Schmitt unbedingt erforderlich.

Haupttätigkeitsfelder
Badewasserhygiene

Nähere Informationen zu den Badeseen im Landkreis Rhön-Grabfeld

Badesee Burgwallbach
Badesee Sulzfeld
Badesee Irmelshausen

Kinder- und jugendärztlicher Dienst

Kinderunfälle
Kinderversorgung bei Krankheit
Krankenhäuser für Kinder und Jugendliche

Suchtprävention und Gesundheitsförderung

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