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Waffen

Sicherheit und Ordnung für den Waffenbesitz

In unserem Landkreis gibt es aufgrund seiner ländlichen Ausprägung viele Jäger und Sportschützen. Für Sicherheit und Ordnung im Bereich Waffenbesitz und Waffenrecht sorgen die zuständigen Fachkräfte im Landratsamt. Sie fungieren als kompetente Ansprechpartner für Bürger, Jäger und Sportschützen und sind ausführendes Kontroll- und Rechtsorgan bei Verstößen. Weiterhin finden Bürger hier Ansprechpartner zum rechtmäßigen Gebrauch von Sprengstoffen.

 

INFO: Waffenbesitz/-gebrauch

Der Gebrauch von Waffen ist im Landkreis Rhön-Grabfeld im privaten Bereich nur für Jäger und Sportschützen erlaubt. Diese müssen eine Erwerbsberechtigung vorweisen.

Weiterhin kann der sog. kleine Waffenschein für das Führen von Schreckschusswaffen außerhalb des eigenen Hauses beantragt werden. Solange die Schreckschusswaffe im Haus verbleibt, ist keine Erlaubnis notwendig. Auch diese Waffen sind ordnungsgemäß und gesichert vor Zugriff aufzubewahren.

Bitte nutzen Sie unseren Informations-, Auskunfts- und Aufklärungs-Service und halten Sie sich an die Vorschriften!

Waffenrecht
Sprengstoffrecht

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Ausnahmegenehmigung Alterserfordernis zum Schießen
Kleiner Waffenschein Online
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