Menü
Zurück
Zurück

Familie und Partnerschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Das Jugendamt kann auf Antrag eine sogenannte Negativbescheinigung über den Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge kostenfrei ausstellen, wenn der alleinige Sorgerechtsinhaber im Landkreis Rhön-Grabfeld wohnt.

Negativbescheinigung als Nachweis für das alleinige SorgerechtFeststellung der VaterschaftBeurkundungenBeistandschaftUnterhaltsvorschuss

Kinderschutz und Inobhutnahme

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Das Jugendamt hat den Auftrag, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Das Jugendamt geht daher allen Hinweisen mit Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung nach. Auf Wunsch werden die Hinweise auch vertraulich behandelt. Das Jugendamt sucht dann den Kontakt zur betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Obligatorisch ist in diesem Zusammenhang auch die persönliche Inaugenscheinnahme des Kindes. 

Das Jugendamt ist nach § 8a Abs. 3 und § 42 Abs. 1 SGB VIII berechtigt und verpflichtet, Kinder oder Jugendliche in seine Obhut zu nehmen, wenn

  • die Kinder oder Jugendlichen um Obhut bitten (das Kind/der Jugendliche hat einen Rechtsanspruch auf Inobhutnahme. Die Bitte um Inobhutnahme indiziert sein Schutzbedürfnis. Die Motive der Bitte oder das Vorliegen einer objektiven Gefahr sind zunächst nicht zu prüfen. Erst die Fortsetzung einer Inobhutnahme setzt eine objektive Gefahr voraus), 
  • eine dringende Gefahr für das Wohl der Kinder oder Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und die Personenberechtigten nicht widersprechen oder eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
  • ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
     
Allgemeiner Sozialer Dienst

Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§ 72 a SGB VIII)

§ 72 a SGB VIII verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Demzufolge schließt das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe mit freien Trägern (z. B. Vereinen, die Jugendarbeit betreiben) Vereinbarungen zur Umsetzung. Durch diese Vereinbarungen verpflichten sich die freien Träger, erweiterte Führungszeugnisse von Neben- und Ehrenamtlichen einzusehen. 

Der Landkreis Rhön-Grabfeld unterstützt die freien Träger bei diesem Unterfangen.

Informationen (fachliche Empfehlungen zur Handhabung des § 72 a SGB VIII) finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Landesjugendamtes.

Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)

Weitere Informationen

Pflegschaft und Vormundschaft

Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, muss das Familiengericht im Zweifel alle Maßnahmen treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. In bestimmten familiären Konstellationen übertragt das Familiengericht daher Teilbereiche der elterlichen Sorge für ein minderjähriges Kind an Dritte. Das Familiengericht kann ebenfalls eine Vormundschaft anordnen. 

Fallen die Eltern als Personensorgeberechtigte aus, so wird häufig das Jugendamt als Vormund oder als Pfleger für einzelne Teile oder für die gesamte elterliche Sorge bestimmt. 

Finanzielle und sonstige Hilfen

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Beistandschaft
Unterhaltsvorschuss (UVG)
Bildungs- und Teilhabe
Erziehungs- und Schulprobleme
Erziehungshilfen
Haushaltsweiterführung bei Erkrankung der Eltern
Versorgung von Kindern in Notsituationen
Inobhutnahmen
Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Hilfen für körperlich behinderte Kinder und Jugendliche
Hilfen für geistig behinderte Kinder und Jugendliche (IQ unter 70)
Umgangsrecht
Ausübung der Personensorge

Institutionelle Hilfen

AIDS Beratung
Ausbildung / Beruf
Beratung bei Rechtsfragen
Beratungsangebot für Familien mit beeinträchtigtem Kind
Eingliederungshilfen bei Legasthenie / Dyskalkulie / Schulbegleitung
Emotionale Probleme, Eltern
Emotionale Probleme, junge Menschen
Entwicklungsverzögerung
Erziehungsberatung
Essstörung
Geistige Behinderung
Gewalt in der Familie
Hilfen in finanziellen Notlagen
Hilfen zur Erziehung
Kindeswohlgefährdung
Krankheitsbedingter Ausfall von Eltern
Kriminalität
Krisentelefon
Migration (neue Heimat)
Online-Beratung
Psychische Erkrankung, Eltern
Psychische Erkrankung, junge Menschen
Schule (Konfliktfeld Schule)
Schulinterne Förderangebote
Schwangerschaft
Spiel / Spaß
Selbsthilfe- und Therapiegruppen
Sucht
Trennung / Scheidung, Erwachsene
Trennung / Scheidung, Fragen zum Kind
Überforderung von Eltern
Unklare soziale Probleme
Wohnungslosigkeit
Seite auf Merkliste setzenSeite entfernen