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Gutachterausschuss - Bodenrichtwerte

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Schaffung und Gewährleistung von Transparenz am Grundstücksmarkt im Landkreis Rhön-Grabfeld, sowohl für die breite Öffentlichkeit als auch für Experten, die am Immobilienmarkt tätig sind.

Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges und unabhängiges, nicht weisungsgebundenes Kollegialorgan, das auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) gebildet wird. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern und bedient sich einer Geschäftsstelle, die am Landratsamt Rhön-Grabfeld angesiedelt ist.

Grundlage für den Gutachterausschuss ist die bei der Geschäftsstelle geführte Kaufpreissammlung, in der vor allem Grundstückskauf- und Tauschverträge sowie Verträge über die Bestellung von Erbbaurechten unter Wahrung des Datenschutzes erfasst und ausgewertet werden.

Leistungen des Gutachterausschusses:

  • Führung, Auswertung und Auskunft aus der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB
  • Erstellen von Verkehrswertgutachten

BODENRICHTWERTE

Hinweis: Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt.

Der Gutachterausschuss ermittelt und veröffentlicht die Bodenrichtwerte für den Landkreis Rhön-Grabfeld. Die Bodenrichtwerte werden für Bauland und für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Stichtag 01. Januar eines geraden Jahres in Abstimmung mit dem Finanzamt, den Gemeinden und freiberuflichen Gutachtern bestimmt.

Die aktuellen Bodenrichtwerte für bebaute und bebaubare Grundstücke finden Sie kostenfrei unter diesem Download:

Die aktuellen Bodenrichtwerte für land- und fortwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich sind in Kartenform unter folgendem Download abrufbar:

Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten Sie gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

VERKEHRSWERTGUTACHTEN FÜR GRUNDSTÜCKE/GEBÄUDE

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten, die an Grundstücken lasten.

Anträge auf Erstellung eines Gutachtens können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gestellt werden. Die Beauftragung für ein Verkehrswertgutachten bedarf der Schriftform.

Die Gebühr für ein Verkehrswertgutachten ist nach § 15 der Gutachterausschussverordnung vom ermittelten Verkehrswert der zu bewertenden Immobilie abhängig und beträgt mindestens 2.450 €. Wir weisen darauf hin, dass derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mind. 6 Monaten zu rechnen ist.

Weitere Informationen und
Onlineservices zu diesem Thema
Bodenrichtwertauskunft online beantragen
Kaufpreissammlung - Auskunft online beantragen
Verkehrswertgutachten - Erstellung online beantragen
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