Der Kreistag ist die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Landkreise.
Die Errichtung von Kreistagen wird im Kommunalrecht der Länder im Einzelnen in Erfüllung des Gesetzgebungsauftrags aus Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz geregelt. Es handelt sich bei den Kreistagen nicht um Parlamente und nicht um Organe der Legislative. Vielmehr gehören die Kreistage als Organe der kommunalen Selbstverwaltung der Kreise zur Exekutive (wie auch Stadt- und Gemeinderäte).
Nach der Kommunalverfassung ist der Kreistag das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen. Im Gegensatz hierzu führt der Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistages aus.
Der Kreistag ist die politische Vertretung der Kreisbürger und wird von diesen für die Dauer einer Wahlperiode von 6 Jahren gewählt. Die aktuelle Wahlperiode läuft vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2026
Der Kreistag besteht im Landkreis Rhön-Grabfeld aus 60 Kreisräten und dem Landrat als Vorsitzenden. Er berät und beschließt in allen wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises.
Die Beschlussmöglichkeiten des Kreistages sind auf die eigenen und übertragenen Aufgaben des Landkreises beschränkt. Soweit dem Landkreis nicht auch alle staatlichen Aufgaben übertragen sind, kann der Kreistag hingegen nicht über die Arbeit des staatlichen Teils des Landrats oder Landratsamtes entscheiden. Näheres regelt der Kreistag in seiner Geschäftsordnung.
Sitzeverteilung im Kreistag nach dem Ergebnis der Kreistagswahlen am 16. März 2020:
Hier sehen Sie die Mandatsträger:
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