Allgemeines:
Bei Verlust, Unauffindbarkeit oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters bei der Zulassungsbehörde erforderlich. Es ist eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein)
Erforderliche Unterlagen:
- Untersuchungsbericht für die Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass.
- Fahrzeugbrief (bei Verlust des bisherigen Fahrzeugscheines)
Gebühr:
Es fallen Gebühren zwischen 42,70 € und 51,10 € an.
Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief)
Die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist zunächst im elektronischen Verkehrsblatt mit einer Frist von 14 Tagen für die Vorlage aufzubieten. Nach Ablauf der Aufbietungsfrist erhält der Halter hierüber eine Bestätigung. Erst dann kann der Fahrzeugbrief ggf. in Verbindung mit einer Umschreibung neu erstellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung
Gebühr:
- 44,50 € für die Aufbietung,
- weitere 15,60 € für die Ausfertigung nach Aufbietung
Formulare:
Vordruck für Verlust des Fahrzeugbriefes, wenn der bisherige Halter verstorben ist