Luft und Lärm
Lärmschutz und Luftreinhaltung zum Wohle von Mensch, Natur und Klima
Das Sachgebiet 4.1 Immissionsschutzrecht ist für Sie Genehmigungs- und Kontrollorgan, wenn Sie als Bürger oder Gewerbetreibender Anlagen (siehe unten) betreiben, die unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen. Dies sind z. B. Steinbrüche, Biogasanlagen, Anlagen für Erneuerbare Energien wie Windkraftanlagen oder große Feuerungsanlagen. Hier ist besonders wichtig, dass die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen, z. B. Grenzwerte einhalten, und so dass der Mensch, die Natur und das Klima vor schädlichen Einflüssen geschützt werden.
Leistungen für Sie:
- Information über immissionsschutzrechtliche Vorschriften
- Vollzug der verschiedenen Immissionsschutzverordnungen und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, z. B. Genehmigung und Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Prüfung von Beschwerden wegen Lärm- und Geruchsbelästigung
Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen:
Im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sind die Anlagen aufgeführt, für die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich ist. Der Genehmigungsantrag ist direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet 4.1, einzureichen. Wir empfehlen, die vorzulegenden Antragsunterlagen und die Zahl der Ausfertigungen vorab mit uns abzustimmen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier
Weitere Informationen und
Onlineservices zu diesem Thema
Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht vor, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, von denen typischerweise schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG), einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Die betreffenden Arten von Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.
Anzeige von Anlagen, die der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) unterliegen
Die Web-Anwendung KaVKA-42BV dient der Registrierung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemäß § 13 der 42.BImSchV.
Nähere Informationen zur 42. BImSchV und den Zugang zur Web-Anwendung finden Sie hier
Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage ab. 01.Oktober 2022
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier
Das Formular Notbetrieb zentrale Heizungsanlagkönnen Sie hier downloaden!
Das Formular Notbetrieb Einzelraumfeuerungsanlage können Sie hier downloaden!
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
Biogasanlage Bad Königshofen i.Gr.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet 4.1 führt ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für die Erhöhung der Einsatzstoffmenge in der Biogasanlage Bad Königshofen i.Gr. auf rund 118 Tonnen pro Tag durch. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu finden Sie hier:
Öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Windpark Wülfershausen
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet 4.1 hat ein förmliches Genehmigungsverfahren für den Windpark Wülfershausen mit 12 (geändert: 10) Windkraftanlagen durchgeführt. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu sowie eine Karte mit den geplanten Windkraftanlagenstandorten finden Sie hier:
Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG (Änderung Anlagentyp)
Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen
Genehmigungsantrag der Fa. Steinbach zur Steinbrucherweiterung in Strahlungen
Windpark Wargolshausen
Windpark Oberlauringen (Gemarkung Großbardorf und Sulzfeld)
Windpark Streu & Saale
Mit Bescheid vom 02.04.2015, Az.: 4.1-1711-20100633, wurde der Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Windpark Streu & Saale eG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz im Rahmen eines Verfahrens nach § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt (Änderung des Anlagentyps auf Vestas V 126-3.3 mit einer Leistung von jeweils 3,3 MW und einer Gesamthöhe von 200 m - Nabenhöhe 137 m, Rotordurchmesser 126 m - bei gleichbleibenden Standorten). Die Vorhabensträgerin hat auf die Genehmigung der Windkraftanlagen WEA 1 und WEA 2 in der Gemarkung Hendungen verzichtet. Die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung finden Sie hier:
Wertstoffzentrum in Brendlorenzen
Genehmigungsantrag der Bioenergie Bad Königshofen GmbH & Co. KG – Erhöhung der Gesamteinsatzmenge in der Biogasanlage Bad Königshofen
Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (IE-RL):
Für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, die der IE-RL unterliegen, ist von der Überwachungsbehörde ein Überwachungsprogramm zu erstellen, das im Internet zu veröffentlichen ist. Das Überwachungsprogramm der betroffenen Anlagen im Landkreis Rhön-Grabfeld sowie nähere Informationen finden Sie hier:
Anlage 3 (Überwachungsberichte)
1. Dachziegelwerk NELSKAMP GmbH, Standort Unsleben
2. Wienerberger GmbH, Standort Brendlorenzen
3. Agrokraft Streutal GmbH & Co. KG, Standort Unsleben
4. Bioenergie Bad Königshofen GmbH & Co. KG, Standort Bad Königshofen i.Gr.
Im Landkreis Rhön-Grabfeld bestehen derzeit keine Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind (z. B. Regierung von Unterfranken).
Die Regierung von Unterfranken hat für den gesamten Regierungsbezirk einen Überwachungsplan aufgestellt. Näheres hierzu finden Sie auf der Home-Page der Regierung von Unterfranken im Bereich "Umwelt: Technischer Umweltschutz".
ANLAGEN, DIE DER VERORDNUNG ÜBER MITTELGROSSE FEUERUNGS- GASTURBINEN- UND VERBRENNUNGSMOTORANLAGEN (44. BIMSCHV) UNTERLIEGEN:
Aufgrund der Regelung in § 36 der 44. BImSchV führt das Landratsamt Rhön-Grabfeld ein Register über die im Landkreis Rhön-Grabfeld betriebenen Anlagen, die in den Anwendungsbereich der 44. BImSchV fallen. Dieses Anlagenregister ist öffentlich zugänglich zu machen. Das Anlagenregister können Sie hier einsehen.
„Anlagenregister, Stand: 30.09.2024“