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Jugendhilfepanung

JUGENDHILFEPLANUNG

Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen und die Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe arbeiten gemeinsam mit ihren Partnern insbesondere aus Gesundheitswesen, Schule und Arbeitsverwaltung zusammen. Ziel ist eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft, die auf die tatsächlichen Bedarfe junger Menschen und ihrer Familien abgestimmt ist. (Bay. Landesjugendamt)

Die Jugendhilfeplanung ist Teil der kommunalen Entwicklungsplanung, es geht um:

  • die Erhebung des Bestandes an Einrichtungen und Diensten für Kinder und Jugendliche im Landkreis Rhön-Grabfeld sowie
  • die Feststellung des Bedarfs unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse junger Menschen und ihrer Eltern
  • die Verankerung des Leitbilds der Inklusion in § 80 SGB VIII, als explizit gefordertes Merkmal von Jugendhilfeleistungen
  • die Sicherstellung des Zusammenwirkens der Angebote von Jugendhilfeleistungen in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen
  • die gemeinsame Förderung von jungen Menschen mit (drohenden) Behinderungen mit jungen Menschen ohne Behinderung unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfslagen.

Aus dem § 80 SGB VIII ergibt sich für die Jugendhilfeplanung die Pflicht zur Koordination der Leistungen.  

Die Angebote und Leistungen sollen aufeinander abgestimmt und miteinander verbunden werden.

Die Jugendhilfeplanung schafft verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit.

Kontakt

Frau M. Jess


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