Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen und die Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe arbeiten gemeinsam mit ihren Partnern insbesondere aus Gesundheitswesen, Schule und Arbeitsverwaltung zusammen. Ziel ist eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft, die auf die tatsächlichen Bedarfe junger Menschen und ihrer Familien abgestimmt ist. (Bay. Landesjugendamt)
Die Jugendhilfeplanung ist Teil der kommunalen Entwicklungsplanung, es geht um:
Aus dem § 80 SGB VIII ergibt sich für die Jugendhilfeplanung die Pflicht zur Koordination der Leistungen.
Die Angebote und Leistungen sollen aufeinander abgestimmt und miteinander verbunden werden.
Die Jugendhilfeplanung schafft verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit.