Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn sie für Menschen mit Beeinträchtigungen
• in der allgemein üblichen Weise,
• ohne besondere Erschwernis und
• grundsätzlich ohne fremde Hilfe
auffindbar, zugänglich und nutzbar sind (siehe https://www.barrierefrei.bayern.de/fakten/definitionen/index.php).
Barrierefreiheit ist ein wichtiges Element damit alle Menschen, mit oder ohne Beeinträchtigungen, alt oder jung, dauerhaft am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Ortsbegehungen bieten die Möglichkeit, um vor Ort Barrieren zu entdecken. Oft läuft man an Hindernissen im Alltag vorbei, ohne zu merken, dass diese für Menschen mit Beeinträchtigungen ein Problem sind.
Im Rahmen der Begehungen werden systematisch verschiedene Bereiche auf solche Barrieren hin überprüft. Anhand der erstellten Checklisten können bsp. Wege, öffentliche Gebäude, Friedhöfe oder vieles mehr kontrolliert werden. Vorgegebene DIN-Normen beschreiben, was es für eine barrierefreie Umsetzung braucht.
Wichtig ist bei den Begehungen Betroffene mitzunehmen. Ein Rollstuhlfahrer oder ein Mensch mit Sehbeeinträchtigungen erleben Barrieren ganz anders und können somit andere Hinweise geben. Die genaue Durchführung ist bei der Anleitung der Checklisten erläutert.
Die Checklisten wurden im Rahmen des Aktionsplans „Barrierefreier Landkreis Rhön-Grabfeld“ erstellt. Neben der Anleitung zur Durchführung einer Ortsbegehung, existieren drei Checklisten:
A) Barrierefreiheit für öffentliche Gebäude
B) Barrierefreiheit für öffentliche Plätze
C) Barrierefreiheit für Veranstaltungen
Die Checklisten sind in einzelne Module unterteilt und beruhen auf der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude. Somit haben Sie auf einen Blick alle relevanten Bereiche und die dazu vorgesehenen Standards im Rahmen der Barrierefreiheit.
Sie wollen eine Ortsbegehung zum Thema Barrierefreiheit durchführen, aber Ihnen fehlen noch entsprechende Hilfsmittel, die für die Simulation der einzelnen Beeinträchtigung wichtig wären?
Am Landratsamt Bad Neustadt gibt es die Möglichkeit eine so genannte Leihtasche für die Begehungen zu bekommen.
Die Tasche beinhaltet:
• Simulationsbrillen, die Augenerkrankungen simulieren
• Blindenstock
• Augenbinde
• Gehörschutz
• Wasserwaage
• Metermaß
Zum Ausleihen wenden Sie sich bitte an Fr. Lisa Reupke unter der 09771/ 94-163 oder per Mail an lisa.reupke(at)rhoen-grabfeld.de.
In der Liste sind die öffentlichen Toiletten alphabetisch nach den Gemeinden des Landkreises aufgeführt. Zudem erfahren Sie, ob die Toilette Rollstuhlgerecht ist und über einen Euro-Schlüssel verfügt.
Genauere Informationen, welche Zugangsvoraussetzzungen es für den Euroschlüssel gibt und wo man ihn bestellen kann, erhalten Sie hier.
Die Beratungsstelle „Barrierefreiheit“ der Bayerischen Architektenkammer übernimmt eine zentrale Funktion bei der Ausgestaltung des Beratungsangebots in Bayern. Sie bietet im Landratsamt allen am Bau Beteiligten – Nutzern, Bauherren, Verwaltungen, Sonderfachleuten und Architekten – monatlich eine gebührenfreie Beratung an. Dabei gibt der Fachberater, Architekt Dipl.-Ing. (FH) Armin Kraus, Auskünfte und beantwortet Fragen zur Barrierefreiheit. Er informiert auch über finanzielle Fördermöglichkeiten und Wohnformen im Alter. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Bayerische Architektenkammer - Beratungsstelle Barrierefreiheit
Waisenhausstraße 4
80637 München
Tel: (0 89) 13 98 80 - 80
Montag - Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr, Freitag 9:00 - 13:00 Uhr
E-Mail: info(at)byak-barrierefreiheit.de
Internet: www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de
Sie haben bereits erfolgreich eine Ortsbegehung oder andere Aktionen zum Abbau von Barrieren durchgeführt?
Teilen Sie uns Ihre Erfolgsgeschichte mit!
Gemeinsam für einen barrierearmen Landkreis Rhön-Grabfeld.
Barrierefrei- wir sind dabei!