Die Kreiskasse wickelt den gesamten Zahlungsverkehr für den Landkreis Rhön-Grabfeld ab, verwaltet die Kassenmittel und erfüllt das Mahn- und Vollstreckungswesen.
Abwicklung aller Ein- und Auszahlungen
In der Kreiskasse werden alle Ein- und Auszahlungen des Landkreises Rhön-Grabfeld zusammengefasst. Es wird der gesamte Zahlungsverkehr (bar und unbar) abgewickelt.
Verwaltung der Kassenmittel
Primäre Aufgabe ist die Sicherstellung rechtzeitig verfügbarer Finanzmittel (Liquiditätsplanung).
Mahn- und Vollstreckungswesen
In der Kreiskasse werden zudem Mahnwesen samt Beitreibung und Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen und/ oder privaten Forderungen abgewickelt.
Gehen Einzahlungen nicht rechtzeitig ein oder sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kreiskasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten bzw. zu veranlassen. Sie kann hiervon lediglich dann absehen, wenn zu erkennen ist, dass
- die Vollziehung des der Annahmeanordnung zugrundeliegenden Bescheids ausgesetzt wird,
- eine Stundung, Niederschlagung oder Erlass in Betracht kommt
Öffnungszeiten:
Mo. – Do. 8.00 – 12.30 Uhr
Di. u. Do. 13.30 – 16.00 Uhr
Fr. 8.00 – 12.45 Uhr
Kosten- und Leistungsrechnung
Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist neben der Anlagenbuchhaltung Teil des internen Rechnungswesens. Die Steigerung des Kostenbewusstseins und die Schaffung von mehr Transparenz sind dabei wichtige Ziele.
Liegenschaftsverwaltung
Zu den Aufgaben im Bereich Liegenschaftsverwaltung gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten Grundbesitzes des Landkreises Rhön-Grabfeld, dazu zählen die Bewirtschaftung der Liegenschaften, die Verwaltung von unbebauten Grundstücken, Miet- und Pachtangelegenheiten, Erwerb und Verkauf von Grundstücken etc.
Steuerliche Angelegenheiten
Steuerliche Angelegenheiten
Die Steuerpflicht der Betriebe gewerblicher Art des Landkreises Rhön-Grabfeld umfasst die Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Der Landkreis Rhön-Grabfeld hat von der Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch gemacht. Dies bedeutet, dass die neue Rechtslage nach § 2b UStG aufgrund der erneuten Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG mit dem JStG 2024 erstmals für Umsätze ab dem 01.01.2027 anzuwenden sein wird.
Vergabestelle
Aufgabe ist hier die Durchführung von Vergabeverfahren, Beratung aller Fachbereiche bei nationalen Ausschreibungen, EU-Ausschreibungsverfahren und vergaberechtlichen Angelegenheiten (Ausnahme VOB- Verfahren).
Entsprechende Ausschreibungsverfahren werden auf www.aumass.de bzw. auf dieser Homepage veröffentlicht.
Zuschusswesen
Soweit nicht auf ein anderes Sachgebiet übertragen, bereitet die Finanzverwaltung Zuschussanträge zur Vorlage in den Gremien vor.
Schulwesen, Gastschulverhältnisse
Der Landkreis Rhön-Grabfeld ist bei weiterführenden Schulen im Kreisgebiet Sachaufwandsträger, d. h. alle ordentlichen Aufwendungen, die nicht Personalkosten betreffen, werden vom Landkreis getragen.
Für folgende Schulen trägt der Landkreis Rhön –Grabfeld den Sachaufwand:
Wenn nun ein Schüler/eine Schülerin nicht die für ihn/sie zuständige Sprengelschule besuchen möchte, sondern eine (Gast)schule, muss ein Gastschulverhältnis beantragt werden. Der Antrag ist bei der jeweiligen Sprengelberufsschule einzureichen, die ihn dann an das Sachgebiet Finanzen zur Prüfung weiterleitet.
Kreiseigenen Turnhallen
Weiterhin werden hier die kreiseigenen Turnhallen verwaltet:
- Dreifachturnhalle Bad Königshofen
- Dreifeldsporthalle Bad Neustadt
- Sporthalle Rhön-Gymnasium Bad Neustadt
- Sporthalle Martin-Pollich-Gymnasium
Heimat-Jahrbücher
Sind Sie Heimatliebhaber oder einfach nur lesebegeistert? Suchen Sie nach Heimatjahrbüchern vergangener Jahre?
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld bietet Heimatjahrbücher aus den Jahren 1979 bis 2022 an (vergriffene Jahre 1981, 1982, 1983, 1993, 1998, 2002, 2007,2009).
Zum Bestellen der Bücher senden Sie bitte eine E-Mail mit Name, Adresse und wie viele Bücher Sie haben möchten an eva.gottwalt(at)rhoen-grabfeld.de. Die Preise der Bücher sind zzgl. Porto und solange der Vorrat reicht. Sobald Sie die Bücher bestellt haben, werden diese entweder verschickt oder Sie können die Bücher gerne im Landratsamt Rhön-Grabfeld, Spörleinstraße 11, Hauptgebäude, 1. Stock, Kreisfinanzverwaltung, Büro 206, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale abholen.