Anlagenbuchhaltung
In der Anlagenbuchhaltung werden alle werthaltigen Vermögensgegenstände und Schulden des Landkreises Rhön-Grabfeld erfasst und bewertet. Jährlich findet eine körperliche Inventur statt.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Folgeinventurrichtlinie
Beteiligungen
Landkreise können außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung Unternehmen als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts (Beteiligungen) betreiben. Die Erstellung des jährlichen Beteiligungsberichtes des Landkreises Rhön-Grabfeld erfolgt in der Kreisfinanzverwaltung.
Haushaltswesen
Dem Haushalt des Landkreises Rhön-Grabfeld liegt ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen zugrunde.
Der Kreishaushalt wird vom Kreistag mittels einer Haushaltssatzung verabschiedet. Der Haushaltsplan enthält alle im laufenden Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und geplanten Ausgaben.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss fasst das Vermögen und die Schulden des Landkreises Rhön-Grabfeld am Ende des Haushaltsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage.
Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist neben der Anlagenbuchhaltung Teil des internen Rechnungswesens. Die Steigerung des Kostenbewusstseins und die Schaffung von mehr Transparenz sind dabei wichtige Ziele.
Liegenschaftsverwaltung
Zu den Aufgaben im Bereich Liegenschaftsverwaltung gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten Grundbesitzes des Landkreises Rhön-Grabfeld, dazu zählen die Bewirtschaftung der Liegenschaften, die Verwaltung von unbebauten Grundstücken, Miet- und Pachtangelegenheiten, Erwerb und Verkauf von Grundstücken etc.
Schuldenverwaltung
Für die vom Landkreis Rhön-Grabfeld aufgenommenen Schulden fallen Schuldendienst, Zins und Tilgung an. Die Darlehen werden von der Finanzverwaltung bearbeitet.
Steuerliche Angelegenheiten
Die Steuerpflicht der Betriebe gewerblicher Art des Landkreises Rhön-Grabfeld umfasst die Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Der Landkreis Rhön-Grabfeld hat von der Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch gemacht. Dies bedeutet, dass die neue Rechtslage nach § 2b UStG aufgrund der Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG mit dem JStG 2022 erstmals für Umsätze ab dem 01.01.2025 anzuwenden sein wird.
Zentrale Anordnungs- und Rechnungsstelle
In der Finanzverwaltung werden Eingangsrechnungen und Gutschriften von Lieferanten und Dienstleistern zentral erfasst und verbucht sowie Ausgangsrechnungen erstellt. Die Überwachung der Ein-bzw. Auszahlungen samt Belegarchivierung übernimmt die Kreiskasse (s.u.).
Zuschusswesen
Soweit nicht auf ein anderes Sachgebiet übertragen, bereitet die Finanzverwaltung Zuschussanträge zur Vorlage in den Gremien vor.
Schulwesen, Gastschulverhältnisse
Der Landkreis Rhön-Grabfeld ist bei weiterführenden Schulen im Kreisgebiet Sachaufwandsträger, d. h. alle ordentlichen Aufwendungen, die nicht Personalkosten betreffen, werden vom Landkreis getragen.
Für folgende Schulen trägt der Landkreis Rhön –Grabfeld den Sachaufwand:
Wenn nun ein Schüler/eine Schülerin nicht die für ihn/sie zuständige Sprengelschule besuchen möchte, sondern eine (Gast)schule, muss ein Gastschulverhältnis beantragt werden. Der Antrag ist bei der jeweiligen Sprengelberufsschule einzureichen, die ihn dann an das Sachgebiet Finanzen zur Prüfung weiterleitet.
Weiterhin werden hier die kreiseigenen Turnhallen verwaltet:
- Dreifachturnhalle Bad Königshofen
- Dreifeldsporthalle Bad Neustadt
- Sporthalle Rhön-Gymnasium Bad Neustadt
- Sporthalle Martin-Pollich-Gymnasium
Versicherungen
Der Landkreis Rhön-Grabfeld kann Versicherungen gegen verschiedene Risiken abschließen; so können beispielsweise landkreiseigene Gebäude gegen Risiken wie Feuer, Einbruch etc. versichert werden oder aber Pflegekinder und Tagespflegepersonen abgesichert werden.
Fragen zu Landkreisversicherungen beantwortet Ihnen in der Finanzverwaltung, Herr Hüllmandel unter Telefon: 09771 94-209.
Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:
- Was ist beschädigt?
- Wo ist es passiert?
- Wann ist es passiert?
- Wer ist geschädigt?
- Wie ist es passiert?
Heimat-Jahrbücher
Sind Sie Heimatliebhaber oder einfach nur lesebegeistert? Suchen Sie nach Heimatjahrbüchern vergangener Jahre?
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld bietet Heimatjahrbücher aus den Jahren 1979 bis 2022 an (vergriffene Jahre 1981, 1982, 1983, 1993, 1998, 2002, 2007,2009).
Zum Bestellen der Bücher senden Sie bitte eine E-Mail mit Name, Adresse und wie viele Bücher Sie haben möchten an eva.gottwalt(at)rhoen-grabfeld.de. Die Preise der Bücher sind zzgl. Porto und solange der Vorrat reicht. Sobald Sie die Bücher bestellt haben, werden diese entweder verschickt oder Sie können die Bücher gerne im Landratsamt Rhön-Grabfeld, Spörleinstraße 11, Hauptgebäude, 1. Stock, Kreisfinanzverwaltung, Büro 206, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale abholen.