Abfallwirtschaft
Richtig entsorgen – der Umwelt zuliebe
Abfallentsorgung, Recycling und Wiederverwendung spielen im Landkreis Rhön-Grabfeld eine wichtige Rolle. Wir wissen um die Verantwortung für unsere Heimat. Kompetenter Ansprechpartner für Bürger und Gemeindeverwaltungen ist das Kommunalunternehmen des Landkreises. Das Experten-Team sorgt für verlässliche, nachhaltige und bezahlbare Entsorgung im Sinne des Gemeinwohls.
Unsere Leistungen für Sie:
- Informationen und Beratung rund um die Abfallvermeidung und Abfallentsorgung
- Anlaufstellen zur umweltgerechten Entsorgung im ganzen Landkreis
- Günstig und clever einkaufen im Gebrauchtwaren-Kaufhaus
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie wertvolle Informationen und Tipps, wie Sie durch die richtige Entsorgung zum Schutz unserer Umwelt beitragen können.
Abfallwirtschaft
Das Kommunalunternehmen unterhält in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine umfangreiche Infrastruktur zur umweltfreundlichen Abfallentsorgung im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Zentrale Anlaufstelle zur Anlieferung von wiederverwendbaren Materialien ist das Wertstoffzentrum in Bad Neustadt/Brendlorenzen. Weiterhin gibt es über den Landkreis verteilt mehrere Wertstoffhöfe und Sammelstellen. So haben Bürger die Möglichkeit, Wertstoffe bequem "vor der Haustür" abzugeben.
Weitere Informationen zu Müllabfuhr, Wertstoffentsorgung, Gebrauchtwarenkaufhaus, etc. erhalten Sie hierWeitere Informationen und
Onlineservices zu diesem Thema
Abfallwirtschaftliche Tätigkeit - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG
Auf den folgenden Seiten können Sie das Formular zur Beantragung einer Erlaubnis Ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit nach § 54 KrWG mit Hilfe unseres Assistenten Schritt für Schritt elektronisch ausfüllen und anschließend an die zuständige Behörde übersenden.
Folgende Angaben und Unterlagen sollten Sie bereithalten:
- Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
- die Vorgangsnummer Ihrer Erlaubnis (nur wenn Sie die Änderung einer bestehenden Erlaubnis beantragen möchten)
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden. Halten Sie diese in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB bereit.
- Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
- einen Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
- Nachweise für die Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
- einen Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Eintrag erfolgt ist)
- einen Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (soweit Sie eine Erlaubnis für die Tätigkeiten Sammeln oder Befördern beantragen möchten und die Beförderung auf öffentlichen Straßen stattfindet)
Abfallwirtschaftliche Tätigkeit - Anzeige nach § 53 KrWG
Anzeige nach § 53 KrWG
Auf den folgenden Seiten können Sie das Formular zur Erstattung einer Anzeige Ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit nach § 53 KrWG mit Hilfe unseres Assistenten Schritt für Schritt elektronisch ausfüllen und anschließend an die zuständige Behörde übersenden.
Folgende Angaben und Unterlagen sollten Sie bereithalten:
- Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
- einen Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Eintrag erfolgt ist)
- Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
- Ihr Entsorgungsfachbetriebszertifikat bzw. Ihre Registrierungsurkunde als zertifizierter EMAS-Betrieb (soweit Ihr Betrieb eine entsprechende Zertifizierung besitzt; in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB)
- die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)