Staatliches Baudarlehen für das Schaffen von Eigenheimen durch Neubau, Gebäudeänderung, Wohnraumänderung
Sie möchten Ihr eigenes Zuhause schaffen?
Ob Neubau, Renovierung oder Modernisierung in Verbindung mit Zweiterwerb von Bestandsbauten – wir informieren Sie gerne über staatliche Baudarlehen für:
- den erstmaligen Erwerb von Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb).
- den Erwerb bestehenden Wohnraums in der Form von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen (Zweiterwerb)
Es fallen 0,5 % Zins (15 Jahre Zins- und Belegungsbindung) und 1 % bzw. 2 % Tilgung an. Es gelten Einkommens- bzw. Wohnflächengrenzen.
Leistungsfreies Baudarlehen für:
Geeignet für die Anpassung von Wohnraum für schwer behinderte oder schwer kranke Menschen, wie z.B. den Einbau eines behindertengerechten Bades, eines Treppenliftes, einer Rollstuhlrampe.
Bei Einhaltung der fünfjährigen Belegungsbindung wandelt sich das Darlehen in einen Zuschuss um.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm für:
- Neubau von Wohnraum, Wohnraumänderung oder Wohnraumerweiterung
- Erwerb von neugeschaffenem Wohnraum (Ersterwerb)
- Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)
Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm erhalten Sie ein zinsverbilligtes Baudarlehen mit einer 10jährigen, 15jährigen und 30jährigen (Volltilgerdarlehen) Zinsfestschreibung. Über den aktuellen Zinssatz geben wir Ihnen gerne Auskunft. Es gelten Einkommens- bzw. Wohnflächengrenzen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Gesamtkosten. Das Darlehen kann zusammen mit einem Darlehen der KfW in Anspruch genommen werden, sowie mit dem staatlichen Baudarlehen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Merkblatt des Bayer. Staatsministerium des Innern - Oberste Baubehörde über die Förderung des Schaffens und Erwerbs von Eigenwohnungen in Bayern. Infomaterial finden Sie unter: www.wohnen.bayern.de
- Informationen über das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo. Infomaterial: www.labo-bayern.de
Bitte bringen Sie für Ihr erstes Informationsgespräch folgende Unterlagen mit:
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Vorentwurf des geplanten Vorhabens
- Wohnflächenberechnung einschl. Berechnung des umbauten Raumes
Fragen zu wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Einzelheiten beantwortet die Bewilligungsbehörde des Bauorts (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), an dem sich Ihr zu förderndes Objekt befindet.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den Kollegen in Verbindung zu setzen. Hier erhalten Sie aktuelle Richtlinien und Antragsvordrucke. Bitte machen Sie einen Termin für ein Informationsgespräch aus.
Wichtige Hinweise:
- Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor der Bewilligung des Baudarlehens mit seinem Bau begonnen oder für ihn ein Kaufvertrag über den Erwerb geschlossen wurde.
- Auf die Gewährung der Förderungsmittel besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich daher nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.