Ihre besondere Lebenssituation erfordert Unterstützung zur Finanzierung Ihrer Mietkosten oder Tilgungsraten?
Gemeinsam klären wir, ob Sie Anspruch auf Wohngeld/Lastenzuschuss bzw. Mietzuschuss haben.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Mieter von Wohnraum können Mietzuschuss erhalten, Eigentümer von Wohnraum Lastenzuschuss.
Ob Sie und ggf. in welcher Höhe Sie Anspruch auf Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss haben, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des anzurechnenden Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung für Haus oder Eigentumswohnung ab.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder dem Bundesversorgungsgesetz sowie Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII, sofern die jeweilige Sozialleistung die Unterkunftskosten beinhaltet.
Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen, obwohl bereits das Personal aufgestockt worden ist. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Folgende Ansprechpartner stehen zur Verfügung:
Buchstaben D-O, R: Frau Wappes
Buchstaben B,G,H: Frau Wilm
Buchstaben Q,S: Frau Reinhart
Buchstaben A, T-Z: Frau Suckfüll
Buchstaben C,I,J,M,P: Herr März
Assitenz: Frau Kelemen
Heimfälle A-Z: Frau Pfister
Unter https://www.bmwsb.bund.de finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.
Weitere Informationen finden Sie hier: Wohngeldgesetz
Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses
Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.
Sofern Sie einen Antrag stellen wollen, nutzen Sie bitte den QR-Code oder den Link darunter:
