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Ausländer- und Personenstandswesen

Informationen zum Aufenthaltsrecht in Deutschland

Bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld erhalten Sie umfassende Informationen und Beratung zum Aufenthaltsrecht von Ausländern in Deutschland.

Bitte beachten Sie:
Eine Vorsprache ist, ausgenommen für Notfälle, nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich! Nur so können wir Sie individuell betreuen.

Grundlegende Informationen zum deutschen Aufenthaltsrecht

Als Ausländer benötigen Sie im Regelfall für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen der folgenden Aufenthaltstitel:

  • Visum (wird von einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland ausgestellt)
  • Aufenthaltserlaubnis (befristet)
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristet)
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (unbefristet)

 

Downloads dazu:

Da es jedoch, das Erfordernis eines Aufenthaltstitels betreffend, umfangreiche Ausnahmen gibt, geben wir Ihnen zu bestimmten Personengruppen noch folgende Erläuterungen:  

  • Staatsangehörige der Europäischen Union genießen dem Grunde nach das Freizügigkeitsrecht ohne gesonderte Bescheinigung. Nach fünf Jahren im Bundesgebiet können sie eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht in der EU erhalten. Für Ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten kann die Ausländerbehörde nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen eine Aufenthaltskarte ausstellen. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen benötigen keine gesonderte Arbeitserlaubnis!

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bundesamt für Migration und FlüchtlingeAufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige

Downloads dazu:

  • Asylbewerber erhalten je nach Antragstellung für die Dauer des Verfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Wird dabei festgestellt, dass Sie keinen Schutz in Deutschland benötigen, aber noch nicht abgeschoben werden können, wird eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) ausgestellt.
  • Staatsangehörige „privilegierter“ Staaten wie Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea und die Vereinigten Staaten von Amerika können nicht nur ohne Visum für drei Monate in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sondern auch ohne ein solches für längere Aufenthaltszwecke hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Auswärtiges Amt

Downloads dazu:

1. Informationen zu den bedeutendsten Aufenthaltszwecken von Ausländern, die einen Aufenthaltstitel benötigen

Erwerbstätigkeit
Nachzug von Familienangehörigen
Einreise zum Zweck des Ehegattennachzugs zu deutschen Staatsangehörigen nach erfolgter Eheschließung im Ausland
Einreise von Ehegatten und Kindern ausländischer Staatsangehöriger

2. Wissenswertes zum weiteren Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland und zur Einladung von Ausländern, sowie Downloads weiterer Formulare zu verschiedenen Zwecken

Unbefristetes Aufenthaltsrecht
Integrationskurse
Einladung von Ausländern, Verpflichtungserklärung

Rund um Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Sie haben Fragen und Wünsche zur Staatsangehörigkeit? Die Fachkräfte dieser Abteilung geben Ihnen gerne rechtsverbindliche Auskünfte, wenn Sie z. B. die Einbürgerung oder einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen möchten.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Dies erspart Ihnen Wartezeiten und gibt uns die Möglichkeit, Sie individuell zu beraten.

Dienstleistungen für Sie

Einbürgerung
Staatsangehörigkeitsausweis

Namensänderung, Apostille und Legalisation und die Aufsicht im Personenstands-, Melde- und Passwesen

Dienstleistungen für Sie

Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Apostille, Legalisation
Standesamtsaufsicht
Fachaufsicht im Bereich Pass-, Personalausweis- und Melderecht
Weitere Informationen und
Onlineservices zu diesem Thema
Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige
Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
Einbürgerung - Online-Antrag
Erklärung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
Europäischer Berufsausweis - Online-Beantragung
Verpflichtungserklärung gem. §§ 66, 67 und 68 AufenthG
Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz)
Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Aufenthaltstitel für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
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