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Neuigkeiten

Bundeswehrübungen in Rhön-Grabfeld

Im Zeitraum vom 24. April bis einschließlich 28. Mai 2025 findet eine Großübung statt. Der räumliche Schwerpunkt liegt hauptsächlich im Bereich des Truppenübungsplatzgeländes Wildflecken, der Landkreis Rhön-Grabfeld könnte aber auch in den Gemeindebereichen der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön und Sandberg betroffen sein. Das Manöver ist mit einer Truppenstärke von ca. 250 Soldaten und 47 Fahrzeugen angesetzt, die Sperrung von Verkehrswegen ist nicht beabsichtigt, könnte im oben genannten Raum vereinzelt jedoch zu kleineren Beeinträchtigungen führen. Bei der auch nachts stattfindenden Gefechtsübung werden neben der Verwendung von Signal- und Manövermunition auch vereinzelt Luftfahrzeuge eingesetzt. Der Bevölkerung wird daher nahegelegt, sich von der Truppe fernzuhalten. Auf mögliche Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln und dergleichen ausgehen, wird ausdrücklich hingewiesen. Jeder Sprengmittel- und Munitionsfund etc. ist sofort der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Schäden im Rahmen des Manövers, sind bei der zuständigen Gemeinde anzumelden, sofern sie nicht bereits durch die übende Bundeswehrtruppe oder den örtlichen Übungsleiter abgegolten worden sind.

Die Bundeswehr führt eine mehrtägige Übung im Mai 2025 (Orientierungsübungen vom 07.05.2025 bis 09.05.2025 und vom 12.05.2025 bis 15.05.2025 sowie Durchschlageübung vom 19.05.2025 bis 21.05.2025) auch in Teilen des Landkreises Rhön-Grabfeld durch. 
Der räumliche Schwerpunkt bezieht sich hauptsächlich auf das Truppenübungsplatzgelände Wildflecken. Der Landkreis Rhön-Grabfeld könnte bei den Orientierungsübungen aber auch in den Gemeindebereichen der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön und Sandberg betroffen sein. Bei der abschließenden Durchschlageübung könnten zusätzlich auch Teile des Salzforstes, des Besengaus, der Langen Rhön sowie das obere Brend-, Elsund Streutal betroffen sein. 
Das Manöver ist mit einer Truppenstärke von ca. 30 Soldaten und 2 Radfahrzeugen angesetzt. Die Sperrung von Verkehrswegen ist nicht beabsichtigt. Bei der auch zur Nachtzeit stattfindenden Übung ist der Einsatz von Munition nicht vorgesehen. Schäden im Rahmen des Manövers, sind bei der zuständigen Gemeinde anzumelden, sofern sie nicht bereits durch die Einheiten der Bundeswehr oder den örtlichen Übungsleiter abgegolten worden sind.

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