In einer privaten Hühner- und Entenhaltung in Bettenhausen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Die vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung eingerichtete sogenannte Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km um den Ausbruchsbetrieb betrifft auch Ortschaften im Norden des Landkreises Rhön-Grabfeld.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat mit Allgemeinverfügung vom 25.01.2023, die am selben Tag im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht wurde, für Geflügelhalter in den Gemarkungen Eussenhausen (nördlicher Teil), Stockheim (nördlicher Teil), Völkershausen, Ostheim v. d. Rhön (nördliche Spitzen), Forst Ostheim v. d. Rhön, Willmars, Nordheim v. d. Rhön (nordöstlicher Teil), Neustädtles, Mellrichstadter Forst, Filke, Sands, Weimarschmieden, Heufurt (ausgenommen südwestliche Spitze), Fladungen (nordöstlicher Teil), Brüchs und Oberfladungen folgende Anordnungen verfügt, die ab sofort einzuhalten sind:
• Geflügelhalter in den besagten Gemarkungen bzw. Gemarkungsteilen haben alles gehaltene Geflügel von freilebenden Vögeln abzusondern.
• Gehaltenes Geflügel ist mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung (Maschenweite maximal 3 cm) und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Aufstallungspflicht).
• Zudem haben sie dem Veterinäramt des Landratsamtes Rhön-Grabfeld unverzüglich die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und des verendeten gehaltenen Geflügels sowie jede Änderung anzuzeigen.
• Daneben haben sie eine verstärkte Überwachung durchzuführen, indem der gehaltene Geflügelbestand einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen ist, wie z. B. Erkrankungen, gesteigerte Todesrate, verminderte Beweglichkeit der Tiere, gestörtes Allgemeinbefinden der Tiere.
Jede erkennbare Änderung ist dem Veterinäramt des Landratsamtes Rhön-Grabfeld unverzüglich telefonisch mitzuteilen unter 09771/94-625 (Eigenüberwachung).
Die vollständige Allgemeinverfügung mit Übersichtskarte des betroffenen Landkreis-Gebietes finden Sie hier.