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Neuigkeiten

Anträge für Kleinprojekteförderung 2024 können eingereicht werden

Foto: Sebastian Jucht

Vereine und Zusammenschlüsse von Privatpersonen können sich ab sofort für Zuschüsse vom Landkreis Rhön-Grabfeld aus dem „Landkreisfonds für Kleinprojekte“ bewerben. Die Kleinprojekteförderung stellt eine Anerkennung für das vielfältige ehrenamtliche Engagement im Landkreis dar. 63 Bewerbungen wurden in diesem Jahr 2023 eingereicht, 18 Projekte kamen schließlich in den Genuss der Förderung. Eine Übersicht der in diesem und in den vergangenen Jahren geförderten Projekte ist übrigens unter www.rhoen-grabfeld.de/kleinprojektefoerderung einsehbar.

Es werden Vereine und Zusammenschlüsse von Privatpersonen bei Kleinprojekten und Kleinmaßnahmen gefördert, die im Landkreis Rhön-Grabfeld stattfinden und anderweitig nicht ausreichend finanzierbar sind. Die Vorhaben sollen die Zukunftsfähigkeit des Vereins sichern und der Regionalentwicklung dienen. Die Kleinprojekte können mit bis zu 1.000 Euro gefördert werden.

Ab sofort ruft der Landkreis Rhön-Grabfeld nun dazu auf, sich zu bewerben. Nachdem die inhaltlichen Schwerpunkte der Projektförderung 2023 auf den Themen „Tourismus, Freizeit & Kultur“ sowie „Ortsentwicklung“ lagen, geht es 2024 um folgende Themenfelder:

  • Themenfeld 3 „Bildung & Soziales“
  • Themenfeld 4 „Natürliche Ressourcen, nachhaltige Landnutzung & Klimaschutz“

Bewerbungsschluss ist Freitag, 22.03.2024.

Besonders förderwürdig sind Kleinprojekte, die die Zukunftsfähigkeit des Vereins stärken und dabei auch der Allgemeinheit bzw. der Region dienen. Außerhalb des Vereinslebens können sich Privatpersonen zusammenschließen, um ein gemeinsames Projekt durchzuführen.

Erwünscht sind innovative Vorhaben, die sich besondere Ziele gesetzt haben, wie z.B.

  • Nachwuchsförderung (Vorstand und/oder Mitglieder)
  • Identifikationssteigerung in der eigenen Kommune
  • Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Förderung von Tradition und Geschichte und auch
  •  Barrierefreiheit

Näheres ergibt sich aus der vom Landkreis aufgelegten Förderrichtlinie, die sich Interessierte von der Homepage des Landkreises herunterladen oder bei der zuständigen Stelle im Landratsamt erläutern lassen können.

Über den Kleinprojektefonds des Landkreises Rhön-Grabfeld:

Über den Kleinprojektefonds reicht der Landkreis Rhön-Grabfeld Fördergelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro je Kleinprojekt (Antragsteller: Verein oder sonstige Personengruppe) aus. Zuständig für die Abwicklung der Förderung ist die Stabsstelle Kreisentwicklung im Landratsamt Rhön-Grabfeld. Die Förderregularien und das Antragsformular sind unter https://www.rhoen-grabfeld.de/verwaltung/foerderungen
downloadbar.

Ansprechpartnerinnen für die Kleinprojekteförderung des Landkreises Rhön-Grabfeld sind Frau Tanja Geis, Tel. 09771 / 94 146; E-Mail: tanja.geis(at)rhoen-grabfeld.de und Regionalmanagerin Ursula Schneider, Tel. 09771 / 94 245; E-Mail: ursula.schneider(at)rhoen-grabfeld.de.

Bildunterschrift: In der Vergangenheit ist unter anderem das Kleinprojekt des Dorfchors Rothausen gefördert worden. Das Sängerchorheim erstrahlt inzwischen in neuem Glanz. (Foto: Sebastian Jucht).

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