Wer Jahrgang 1965 bis 1970 ist und einen Führerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.
Hier die wichtigsten Infos, wie es genau abläuft:
Wo tausche ich den Führerschein?
Bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Hauptwohnsitzes.
Die Beantragung ist während der regulären Öffnungszeiten in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Siemensstraße 10 in Bad Neustadt a. d. Saale, möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Was besagt die Gültigkeitsdauer?
Alle neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre lang gültig und müssen danach erneuert werden. Das Ablaufdatum (Ziffer 4b) steht auf der Vorderseite des Dokuments.
Die Fahrerlaubnisklassen im neuen Führerschein
Im Kartenführerschein werden jene neuen Fahrerlaubnisklassen, die der bisherigen Fahrberechtigung – z. B. Klasse 1 und 3 – entsprechen, übernommen. Es wird also keinerlei Erlaubnis eingebüßt durch den Umtausch.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Papierführerschein im Original
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr – Größe 35 x 45 mm)
- falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld ausgestellt wurde: „Karteikartenabschrift“ der Behörde, die den Papierführerschein ausgestellt hat (diese kann dort per Post, telefonisch oder online angefordert werden)
- wer in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist und die vollwertige Fahrerlaubnisklasse 3 besitzt, kann auf Antrag die Fahrerlaubnis der Klasse T erhalten. Hierfür ist eine Bescheinigung über die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit (ausgestellt durch Bauernverband oder Landwirtschaftsamt) vorzulegen
- Gebühr: 30,30 € (Direktversand = der Kartenführerschein wird direkt von der Bundesdruckerei an die Wohnadresse übersandt wodurch der zusätzliche Gang zur Führerscheinstelle zur Abholung entfällt)
Die Details und mehr findet ihr auf hier: https://www.rhoen-grabfeld.de/.../mobilitaet/fuehrerschein