„Alle Kinder haben ein Recht auf den bestmöglichen Start ins Leben“, so lautet ein Zitat der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. Dieses Zitat steht auch über den Ausführungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, was die Schuleingangsuntersuchung (SEU) in Bayern angeht. Es geht hier ganz allgemein darum, die Chancengleichheit im Hinblick auf den Schulbeginn zu verbessern.
Die Schuleingangsuntersuchung, die gesetzlich festgeschrieben und deren Teilnahme verpflichtend ist, stellt neben den kinderärztlich durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) für alle Kinder, unabhängig von Wohnort, sozialem Status und Migrationshintergrund eine zusätzliche Vorsorge dar.
Ziel des Entwicklungsscreenings ist es, Auffälligkeiten und körperliche Beeinträchtigungen, die eine Relevanz für den Schulalltag haben, frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig und bedarfsgerecht zu familiären Übungsmöglichkeiten, außerfamiliären Förder- und Therapiemöglichkeiten beraten und ggf. Hilfestellung für die Einleitung einer weiterführenden Diagnostik geben zu können. Besonderes Augenmerk wird auf das Seh-, Hör und Sprach-/Sprechvermögen, die Rechen- und Schreibvorläuferfähigkeiten sowie die motorischen Fähigkeiten gelegt.
Warum wurde die Schuleingangsuntersuchung reformiert?
Das ursprüngliche Konzept der SEU (Anfang 2000) legte den Fokus auf die reine Feststellung der Schulreife. Die Untersuchung der Kinder erfolgte bayernweit zum Teil erst im Juni/Juli unmittelbar vor Schulbeginn. Oft reichte bei Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten die Zeit nicht aus, um bis zum Schuleintritt durch gezielte Übung/Förderung/Therapie gegenüber Gleichaltrigen aufzuholen. Zudem entsprachen Testqualität und Untersuchungsspektrum nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft, so wurden wichtige Vorläuferfähigkeiten im bisherigen Screening nicht berücksichtigt.
Vor einigen Jahren startete ein Reformationsprozess der Untersuchung. Nach erfolgreicher Erprobung und positiver Evaluation des Pilotprojektes „GESiK“ (Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter), hat der bayerische Ministerrat die flächendeckende Einführung der überarbeiteten Schuleingangsuntersuchung beschlossen.
Im Landkreis Rhön-Grabfeld wurde die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) im September 2023 eingeführt. Nach einem Jahr der Durchführung und Erfahrungssammlung hat das Gesundheitsamt zuletzt Kindergartenleitungen sowie Erzieherinnen und Erzieher zu Informationsveranstaltungen ins Landratsamt eingeladen, um in den gemeinsamen Austausch zu gehen.
Was wurde bei der Schuleingangsuntersuchung reformiert?
Das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung beinhaltet 4 wesentliche Aspekte: Durch die Vorverlegung des Untersuchungszeitpunktes in das vorletzte Kindergartenjahr ergeben sich im Durchschnitt 8 Monate mehr Zeit für eine suffiziente Förderung/Therapie. Der Einschulungszeitpunkt und das Einschulungsalter bleiben davon unberührt.
Das Untersuchungsspektrum wurde um wichtige Vorläuferfähigkeiten der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen ausgeweitet. Die grundlegenden Voraussetzungen für diese Fertigkeiten werden bereits im Kindergartenalter erworben und sind in diesem Alter gut erfassbar. Zudem bieten sich vielfache kindgerechte Möglichkeiten, sie bedarfsgerecht zu üben und zu fördern. Ein weiterer Aspekt ist der Einsatz von Elternfragebögen zur Entwicklung des Kindes, so werden die Eltern aktiv in das Screening einbezogen.
Die regelmäßige Durchführung der schulärztlichen Untersuchung bei Auffälligkeiten im Screening, fehlender altersentsprechender U-Untersuchung, fehlendem Kindergartenbesuch, chronischen Erkrankungen des Kindes oder auf Wunsch der Eltern dient der Befundüberprüfung und Befundeinschätzung. Zudem ermöglicht sie eine ausführliche Beratung zu geeigneten Übungs-/ Förder- bzw. Therapiemöglichkeiten, zu gegebenenfalls notwendiger weiterführender Diagnostik sowie zu den verschiedenen Schulformen.
Dem Team des kinder- und jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes ist es ein großes Anliegen hervorzuheben, dass die Schuleingangsuntersuchung für das jeweilige Kind keine Prüfung darstellt, die es zu bestehen gilt. Vielmehr geht es darum, Entwicklungsauffälligkeiten, die eine Relevanz für den Schulalltag haben, frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig entsprechende Hilfestellungen zu mobilisieren und für das Kind einen möglichst chancengleichen Schuleintritt erreichen zu können. Die Entscheidung über den Einschulungszeitpunkt und die Schulform treffen nach wie vor die Eltern. Die Schuleingangsuntersuchung folgt dem Präventions- und Beratungsgedanken.
Mehr Informationen zur Schuleingangsuntersuchung gibt es unter www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung beziehungsweise im entsprechenden Flyer.
Sie können den Flyer mit einem Klick hier öffnen.
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhön-Grabfeld steht ebenfalls für Fragen zur Verfügung (E-Mail: schuleingangsuntersuchung(at)rhoen-grabfeld.de, Telefon: 09771 / 94-573).