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Neuigkeiten

Alkohol- und Ansammlungsverbot zum Jahreswechsel

REGELUNGEN ZUM JAHRESWECHSEL

Das Landratsamt weist darauf hin, dass seit dem 28. Dezember 2021 eine verschärfte Kontaktbeschränkung auch für Geimpfte und Genesene definiert ist, die sowohl für den Innen-, als auch den Außenbereich gilt:

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Sobald eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gilt die genannte Kontaktbeschränkung für die gesamte Gruppe, unabhängig davon ob vollständige Geimpfte oder Genesene mit dabei sind. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. 

Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind auf 10 Personen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren sollen nach den bisherigen Bekanntgaben bei der Berechnung der Gesamtzahl außen vor bleiben. Sobald Ungeimpfte bzw. Nichtgenesene an Treffen teilnehmen, gilt die oben genannte Kontaktbeschränkung.

Darüber hinaus hat das Landratsamt Rhön-Grabfeld über den Jahreswechsel (31.12.2021 22:00 Uhr bis 01.01.2022 06:00 Uhr) ein Alkoholkonsumverbot auf den öffentlichen Flächen folgender Bereiche verfügt:

  • Stadt Bad Neustadt: Durch die Stadtmauern eingegrenzter Innenstadtbereich sowie im Bereich des Busbahnhofs
  • Stadt Bad Königshofen: Bereich des Marktplatzes, einschließlich Teilbereiche der Hindenburgstraße, Schlundstraße und der Martin-Reinhard-Straße
  • Stadt Mellrichstadt: Bereich des Marktplatzes, einschließlich Teilbereiche der Hauptstraße
  • Stadt Ostheim: Teilbereiche der Marktstraße, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Plätze
  • Stadt Bischofsheim: Marktplatz
  • Stadt Fladungen: Marktplatz, einschließlich Rathausvorplatz

Es ist seitens der Polizei mit entsprechenden Alkoholkontrollen zu rechnen.

Für den genannten Bereich gilt zusätzlich zwischen dem 31. Dezember 2021 (15:00 Uhr) und dem 01. Januar 2022 (09:00 Uhr) ein Verbot von Menschenansammlungen, die über 10 Personen hinausgehen. 

Neben diesen Regelungen und Auflagen gibt es zu Silvester auch eine Erleichterung: So wurde die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dahingehend geändert, dass die Sperrstunde in der Gastronomie am Silvesterabend im Innenbereichentfällt und nicht wie aktuell angeordnet, der Abend im Restaurant um 22:00 Uhr enden muss.

Das entsprechende Amtsblatt finden Sie hier.

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